Achtung, gepanschtes Wachs ist im Umlauf

Ja ich ahne warum.
Werde aber diese nicht äußern.

Der Drohn
 
Der Verband bayrischer Bienenzüchter (VBB) hat eine Aktion gestartet, Wachsanalysen und Verfälschungen kostenlos untersuchen zu lassen, sie soll bis Mitte November andauern und über den TGD laufen, näheres konnte ich noch nicht erfahren, vielleicht weiß jemand mehr?
 
Vergiss die Untersuchungen beim Schierling.
Wir sendeten von ein und dem selben Päckchen MW´s vier verschiedene Proben über Strohmänner zu dem.
Ergebnis: vier total unterschiedliche Analysen, signifikant unterschiedlich.
Der Drohn

Das ist leider bei vielen Firmen so. Soetwas haben mein Freund (Koi-Teichbesitzer) und ich (Meer- und Süsswasseraquarianer) mit gleichem Wasser aber verschiedene Adressen abgeschickt. Ergebnis auch unterschiedlich. Nur beim staatlich geprüften Labor war es sehr genau (Hatte auch eine Probe selbst mit üblichen Wassertest und Referenz getestet und war annähernd gleich). Der hat sogar gefragt ob wir das gleiche Wasser, Elemente, Fische.... im Gebiet haben :)
 
Hallo,

abweichende untersuchungsergebnisse hat man bei fast allen untersuchungen.

Schickt doch mal Honig in drei verschiedene Labore und lasst ne Handelsanalyse machen. Wahrscheinlich ist nichtmal der Wassergehalt gleich.

Wir hatten unser Wachs bei einer bekannten Umerbeitungs adresse etwa 1.20 Stunde entfernt und die bieten seit neustem den Service an das Wachs mittel Gaschromatograf auf Fremdwachse zu Untersuchen. Kostet 40 Euro. Mal sehen was da rauskommt.
 


Gibt es leider nur in Englisch, Niederländisch und Französisch.

https://www.health.belgium.be/en

Fazit: 7,5% Stearinsäure in Bienenwachs führen zu nicht tolerierbaren Brutschäden.

Bei 2,5% und 5% vernachlässigbare Schäden.

Frage:
1. Wurde das Stearin auf PSM untersucht?
2. Wie wirkt sich das Stearin aus in Wachs, das mit PSM verunreinigt ist. Das Referenzwachs in dem Versuch war von einer Güte, die in den wenigsten Imkereien zu finden ist. In der Realität wird unser Wachs mit PSM mehr oder weniger angereichert sein. (Siehe Wallner: Wachs ist wie ein Schwamm für die PSM, deswegen bleibt Honig sauber....)

Der Drohn
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:


Frage:
1. Wurde das Stearin auf PSM untersucht?
2. Wie wirkt sich das Stearin aus in Wachs, das mit PSM verunreinigt ist. Das Referenzwachs in dem Versuch war von einer Güte, die in den wenigsten Imkereien zu finden ist. In der Realität wird unser Wachs mit PSM mehr oder weniger angereichert sein. (Siehe Wallner: Wachs ist wie ein Schwamm für die PSM, deswegen bleibt Honig sauber....)

Der Drohn
Servus Drohn,

sehr interessante Fragen!

Der link funktionierte nicht, ich habe ihn neu eingefügt, ich hoffe die richtige Seite erwischt zu haben auf englisch?
 
Diskussion
In den Testrahmen mit begrenztem Zusatz (2,5% und 5%) von C16 & C18 ist die Mortalität nicht signifikant höher. In einigen Fällen ist die Mortalität sogar niedriger als im Referenzwachs. In allen anderen Testrahmen (Zugabe von 7,5; 10 oder 15% C16 & C18) war das Überleben der Arbeiterinnenbrut signifikant geringer als im Vergleichswachs.
Im Referenzwachs zeigt die Arbeiterbrut auch keine 100% Überlebensrate. Bemerkenswerterweise tritt das Absterben der Brut in Zellen auf, in denen der Rahmendraht eingeschmolzen wurde. Im Durchschnitt entwickeln sich 21,2% der Eier nicht zu Pupas. In den letztjährigen Feldversuchen (Reybroeck, 2017) lag die Mortalität bei 18,5%.
Beim Vergleich der Mortalität der verschiedenen Typen C16 und C18 zeigt sich, dass die Zugabe von 10% Radiazid 0407 (73,7%) und 0,464 (70,1%) zu einer höheren Mortalität führt als die Zugabe von 15% Radicacid 0417 (68,8%).
Im Jahr 2017 betrug die durch 15% Radicacid 0417 verursachte Mortalität 65,5% (Reybroeck, 2017), was zeigt, dass der Test wiederholbare Ergebnisse liefert.
Hinsichtlich der Standards für Wachs, das für die Verwendung in der Imkerei bestimmt ist, kann die Einhaltung einer Säurezahl zwischen 17-24 und einem Esterwert zwischen 70-80 sicher empfohlen werden, um die Reinheit des Bienenwachses auf Fälschung durch die Zugabe von gesättigten Fettsäuren zu überprüfen. Ein Standard für die Verseifungszahl ist weniger sinnvoll. Es bleibt die Frage, ob dies ausreichende Garantien für die Vermeidung der Brutsterblichkeit bietet. Ein GC-Fingerprint, der das Fehlen von Fälschungen belegt, bietet mehr Sicherheit.
Fazit
Die Ergebnisse zeigen, dass Bienenwachs mit 7,5% (oder höherem Anteil) C16 & C18 zugegeben, sicherlich nicht als Rohstoff für die Herstellung von Mittelwänden, für die Verwendung in der Bienenzucht geeignet ist. Auf Basis der Durchschnittsergebnisse ergeben sich bereits negative Effekte bei Zugabe von 2,5 und 5% C16 & C18, wenn auch in begrenztem Umfang.

Bemerkungen zu den Ergebnissen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Test mit sehr reinem Vergleichswachs und in gesunden Bienenvölkern durchgeführt wurde. In vielen praktischen Fällen enthält Bienenwachs noch einen gewissen Anteil an zugesetzten Kohlenwasserstoffen (z. B. Paraffin) und einen höheren Gehalt an Pestizidrückständen, die sich zusätzlich (gegenseitig verstärkend) negativ auf die Entwicklung der Bienenbrut auswirken können.
Andere Arten von Stearin (zum Beispiel anderer Herkunft und mit einem anderen Verhältnis von Palmitinsäure / Stearinsäure) können ein anderes Ergebnis erzeugen.
Die Studie liefert nur eine Momentaufnahme der Wirkung von Stearin über einen sehr kurzen Zeitraum des Lebenszyklus eines Bienenstocks. Mit erheblichen Brutverlusten werden die Überlebenschancen eines Bienenvolkes stark eingeschränkt.

Der Drohn
 
achsskandal: Händler muss Geldstrafe zahlen

Um verunreinigte Waben und Mittelwände ging es in dem Prozess am Amtsgericht Bad Waldsee.
13. November 2018
WOLFGANG HEYER
Redaktionsleiter


Bereits am ersten Tag von insgesamt fünf anberaumten Verhandlungstagen ist im Prozess um den Bienenwachsskandal am Dienstag am Amtsgericht Bad Waldsee ein Urteil gefallen. Einem Händler aus dem nördlichen Kreis Ravensburg wurde vorgeworfen, gepanschte Mittelwände verkauft zu haben. Er musste sich wegen Betrugs in 17 Fällen verantworten und wurde nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Einwandfreie Qualität, ja sogar Lebensmittelqualität attestierte der Händler seinem Bienenwachs selbst und warb mit diesen Bezeichnungen dafür. So führte Staatsanwalt Julian Mayer in die Verhandlung ein. Doch tatsächlich sollen die Mittelwände Pestizidrückstände aufgewiesen haben und Paraffin oder Stearin darin festgestellt worden sein. Das habe der Angeklagte „billigend in Kauf genommen“, erklärte Mayer. In der Folge zählte er 17 Fälle auf, in denen mehrere Geschädigte dem 60-jährigen Angeklagten Betrug vorwerfen. Sie alle kauften bei dem Händler Bienenwachs oder ließen ihr Eigenwachs umarbeiten und erhielten verunreinigte Ware. Die Einkaufspreise reichten dabei von 20 Euro bis 1000 Euro.

Mehr entdecken: Der Prozess um den Bienenwachsskandal beginnt
Wie sich im Prozess schnell herausstellte, war das Jahr 2015 kein gutes Jahr für den Händler. Auf dem Markt war das Bienenwachs rar. „Ihr Geschäft lag brach“, verdeutlichte Richter Feurle die damalige Situation. Rund 150 Bestellungen hätten zu dieser Zeit nicht bedient werden können. Also bestellte der Händler in China eine Charge. „Ich bin selbst runter geflogen und habe mir das Wachs angeschaut“, betonte der Angeklagte. Und so ließ er sich zwölf Tonnen Bienenwachs für rund 81 000 US-Dollar liefern. Insgesamt 6000 Chargen fertigte der Imker daraus.

Richter Feurle erkundigte sich nach der Qualitätskontrolle. Der Beschuldigte machte deutlich, dass er die Ware in China selbst in Augenschein genommen habe. Und so bilanzierte Feurle, dass es keine offizielle Überprüfung des chinesischen Bienenwachses gab und hob hervor, dass paraffin- oder stearindurchsetztes Wachs laut Expertenmeinung brutschädigend ist.

Mehr entdecken: Imker befürchten verunreinigten Honig
Ein Ermittlungsbeamter brachte seine Erkenntnisse ein – und die hatten es in sich. So wurde ein Schriftverkehr zwischen dem Angeklagten und dem chinesischen Betrieb sichergestellt, der brisante Informationen beinhaltete. Einerseits habe er daraus die große Wachsnot des Händlers herauslesen können. „Andererseits wurde da mitgeteilt, dass es keine gute Ernte gab und in der Firma nicht nur eigenes Wachs verwendet sondern aus verschiedenen Orten in China zusammengesammelt wurde. Auf das Problem der verminderten Wachsqualität wurde hingewiesen“, erklärte der Ermittler.

Der angeklagte Händler machte nach der Lieferung schriftlich auf die schlechte Qualität aufmerksam und die chinesischen Verantwortlichen gaben ihm Recht. „Er hat dann geschrieben, dass er es aber mit seiner vierstufigen Filterung hinbekommt“, so der Ermittlungsbeamte. Feurle hakte nach und wollte wissen, ob der Filtrierungsprozess das Wachs hätte reinigen können. Dabei berief sich der Ermittler auf Gespräche mit dem Angeklagten und gab zu verstehen, dass nicht davon ausgegangen werden konnte, „dass man es in dieser Menge ordentlich verarbeiten kann“. Verteidiger Marc Oliver Möller hinterfragte darauf die Qualifizierung des Ermittlers als Bienen- und Filterfachmann.

Bei dem Anblick hätte man heulen können. Die ganzen Bienen sind kaputt gegangen.

Ein Zeuge

In der Folge schilderten Zeugen, die ihre Völker mutmaßlich aufgrund des gepanschten Bienenwachses verloren haben, ihre Erlebnisse vor Gericht eindrücklich. So sprach ein Geschädigter von der Alb von zusammengebrochenen Waben, die bereits bei 40 Grad Celsius geschmolzen sind. „Bei dem Anblick hätte man heulen können. Die ganzen Bienen sind kaputt gegangen“, sagte der 68-Jährige. Ein 43-Jähriger gab an, dass die gekauften Mittelwände dazu beigetragen hätten, dass seine Völker deutlich dezimiert wurden. Ende 2015 hätte er 60 Bienenvölker einwintern wollen, lediglich zwei dieser Völker hätten überlebt. Der Angeklagte selbst fragte die Zeugen nach allerlei möglichen anderen Möglichkeiten, die zu Bienensterben führen kann.

Mehr entdecken: Experten sollen Bienenwachsskandal lösen
Doch damit war nach einer Weile Schluss. Der Grund? In selbst in Auftrag gegebenen Gutachten – darunter ein gerichtliches Gutachten – wurde nachweislich festgestellt, dass Searin in den eingereichten Proben der Mittelwände und Waben festgestellt wurde. Außerdem habe explizit ausgeschlossen werden können, dass die Pestizide von Pflanzenschutzmitteln von außerhalb in die Bienenkiste eingedrungen sind. Auf diese Verunreinigung durch Spritzmitteleinsatz auf Feldern in der Nähe der Bienenwohnungen pochte der Angeklagte selbst. Er fiel zudem durch seine langen Redebeiträge auf, die vor allem bei den Fragerunden an die Zeugen für Unmut bei Richter Feurle sorgten. Immer wieder forderte er den ausschweifend erzählenden und gestikulierenden Angeklagten auf, eine Frage zu stellen. „Sie neigen zum Dozieren, aber hier haben wir es mit Zeugen zu tun und nicht mit Schülern, also stellen sie bitte ihre Frage“, sagte der erfahrene Richter bestimmt.

Mehr entdecken: Wachsskandal: Jetzt sollen Zertifikate her
Zum Abschluss der Verhandlung wandte sich der Staatsanwalt mit offenen Worten an den Angeklagten und gab nach den ersten acht Stunden des Prozesses zu verstehen, dass sich der Verdacht des Betrugs erhärtet hat. Die Zeugenaussagen, die angesprochenen Gutachten und der Schriftverkehr zwischen China und dem Angeklagten hätten verfestigt, dass der 60-Jährige die Mittelwände aus China ankaufte und nicht untersuchen ließ. Wie Mayer erklärte, könnte ein mögliches Urteil sogar auf gewerbsmäßigen Betrug lauten. Dann hätten dem Angeklagten sechs Monate Freiheitsstrafe pro Fall gedroht, so Mayer: „Sie sollten sich überlegen, ob sie den Einspruch gegen den Strafbefehl nicht zurücknehmen wollen.“

Wie Richter Feurle daraufhin erläuterte, würde dann nur eine Geldstrafe fällig werden. Er wies vollständigkeitshalber darauf hin, dass das Strafmaß bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsieht und eine Bewährung auch vom Verhalten des Angeklagten abhängen ist. „Am Ende des Tages könnte die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden und dann müssen sie ins Gefängnis“, zeigte Feurle eine mögliche Konsequenz auf. Der 60-Jährige zog sich mit seinem Anwalt für 45 Minuten zur Beratung zurück und zog tatsächlich zurück. Damit muss er nun einen mittleren vierstelligen Betrag zahlen, wie Feurle der „Schwäbischen Zeitung“ im Nachgang der Verhandlung berichtete.

Mehr entdecken: „Schuld am Bienentod sind Pestizide“
In einer Prozesspause erfuhr die SZ darüber hinaus von Rechtsanwalt Wolfgang Maurer, dass weitere Betroffene gegen den Händler vorgehen wollen. Bei dem Rechtsanwalt aus Herrenberg haben sich rund zehn weitere Geschädigte gemeldet, die ebenfalls gerichtliche Schritte anstreben. Am Amtsgericht Bad Waldsee sind aktuell zwei weitere Zivilverfahren gegen den Mann anhängig. Richter Feurle und der Angeklagte dürften sich damit in Kürze wiedersehen.
 
Danke für den Bericht und Respekt an jene Imker die in dieser betrügerischen Angelegenheit hartnäckig blieben! :thumbright:

Der Mann hat nun seine gerechte Strafe und ich würde ihm sogar gönnen, würden hier noch weitere geschädigte Imker Anzeigen machen. Solche Schurken gehören an den Pranger und sollten dort auch noch geteert und gefedert werden.

Josef
 
Zurück
Oben