Besitz von Oxalsäuredihydrat strafbar

Hallo liebe Forumsgemeinde,
hier geht es um Deutschland und nicht um Österreich, deshalb kann ich nicht weiterhelfen. Ich denke aber an ein Gespräch mit dem Amtstierarzt vor einigen Jahren. Es war kurz nach dem "AMO Varroxal 85% Ameisensäure-Lösung zum Verdunsten" zugelassen wurde, hier handelt es sich um 85% AS ohne irgendwelche Zusätze, der Preis von AMO Varroxal ist höher als 85% AS aus der Apotheke, ach ja der Vollständigkeit halber, der Zulassungsinhaber ging nach dem Zulassungsverfahren in Konkurs.
Es stellte sich die Frage, darf der Amtstierarzt AS 85% aus der Apotheke verschreiben? Nein, er darf sie nicht verschreiben, es dürfen nur für die betreffende Tierart im Arzneimittelspezialitätenregister zugelassene Arzneimittel verabreicht werden. Ich war damals über seine Antwort verwundert, denn in der Humanmedizin darf der Arzt Medizin verschreiben die der Apotheker selber abmischt.
lg Manfred
 
Hallo Bienen-Preuße!


Du schreibst:
Die Anwendungsart ist wirklich nicht das Thema - habe ich auch nicht geschrieben

Und weiter oben
Das verdampfen von OX ist in der EU - und damit auch in diesem Land (mit verschiedenen Namen) erlaubt!!!

Da scheine ich dich also nicht richtig zu verstehen.
Wo genau ziehst du die Überzeugung her, daß Verdampfen in der EU zugelassen ist?


Es geht hier wirklich nur um Oxalsäure zugelassen ist wo es angewendet wird, ja oder nein.
Daß Oxalsäure in DE zugelassen ist, daran besteht kein Zweifel.
Nur eben nicht in jeder erdenklichen Anwendungsform.

Du schreibt in Abs 3. "keine zur Anwendung an den Bienen zugelassene Oxalsäure".
Das ist bereits mit der EU Zulassung widerlegt.

Das Prinzip der Zulassung ist es doch, den Verbraucher zu schützen. Damit er sicher sein kann, ordentliche Lebensmittel zu bekommen, wird alles was an bzw. in die Bienen ran kommt, einem Zulassungsverfahren unterzogen. Dabei handelt es sich doch stets um ein bestimmtes Produkt eines Herstellers, der für sein Medikament eine Zulassung haben möchte.
Ein "per-see" Zulassung bestimmter Stoffe an sich ist - soweit ich es weiß - ja überhaupt nicht möglich.


Du schreibst... EU Recht gilt weltweit... richtig
Also so einen Unsinn habe ich sicher nicht geschrieben. EU-Recht gilt nicht weltweit, nur EU-weit.



Servus,

Nils
 
Hallo Nils
Vielen Dank für Deine Ausführungen.
Du schreibst...
Da scheine ich dich also nicht richtig zu verstehen.
Wo genau ziehst du die Überzeugung her, daß Verdampfen in der EU zugelassen ist?


und
Daß Oxalsäure in DE zugelassen ist, daran besteht kein Zweifel.

Gerne antworte ich darauf...
Soweit ich gelernt habe gilt der Grundsatz, daß alles was nicht ausdrücklich verboten ist somit erlaubt oder zumindest geduldet wird.
In der Zulassungsspalte für "Sonstige Eintragungen" hätte ein Verbot stehen müssen, daß verdampfen verboten ist, oder daß nur einige Anwendungsanrten erlaubt sind. In dieser jedoch steht nur "KEIN EINTRAG".
Aufgrund dieser Tatsache, bin ich davon überzeugt, daß es auch in allen Anwendungsarten erlaubt ist.

Du schreibst
Daß Oxalsäure in DE zugelassen ist, daran besteht kein Zweifel.

Es geht nicht um DE Zulassung - Es geht um eine EU Zulassung der alle Vertragspartner der EU zugestimmt haben. Damit entfällt eine separate Zulassung in DE, denn sie ist mit enthalten.
Damit verweise ich auf den auf Seite 4 geschriebenen Text:
Zitat:
Artikel 2
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Du schreibst
Das Prinzip der Zulassung ist es doch, den Verbraucher zu schützen.

Das ist auch völlig in Ordnung so...
Auch die EU hat in Ihren Verordnungen daran gedacht.
Dieses ist in Artikel 1 deutlich zu sehen.
Zitat:
Artikel 1
Pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs werden im Anhang aufgeführt.

Letzter Absatz...
Oh scheiße!!!
Da habe ich mich echt böse verlesen!!!
Großes Entschuldige Bitte!!!:SM_1_38:

:daumenhoch:Ich jedenfalls finde es, gut daß Du meinen Text kritisch betrachtest und passende Fragen / Anmerkungen dazu hast.:daumenhoch:
Ich hoffe daß die unterschiedliche Sichtweise dem Verfahren helfen kann.
Beste Grüße von Norbert
 
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