Oxalsäure verdampfen ist wo und wann erlaubt?

und mittlerweile hab ich diese Mittel auch gefundenZwischenablage01.jpg
 
Hallo Bienenfreunde
Ich möchte zur Klarheit versuchen etwas beizutragen. Mehrfachbedampfung ist ohne Bienenschaden möglich, bei Träufelung mit (zugelassenen) Produkte ist es ratsam, sich an die Vorgaben der jeweiligen Hersteller zu halten. Der Grund ist das Vorhandensein diverser ätherischer Öle. Es gibt nach meinem Wissen kein ätherisches Öl das die Bienen nicht schädigt. Das Eine mehr das Andere weniger, leider gibt es keines daß die Varroa tötet und den Bienen keinen Schaden zufügt. OS-Bedampfung ist die die Bienen am geringsten schädigt, daher ist eine mehrmalige Behandlung problemlos.

Zu den zu- bzw. nicht zugelassenen Behandlungsmittel ist zu sagen, Probleme treten dann auf wenn das Produkt „Lebensmittel“ mit etwaigen Stoffen verunreinigt wird. Unter Lebensmittel fällt nicht nur der Honig sondern es betrifft auch Propolis und Bienenbrot. Werden bei einer Untersuchung durch die Behörde (z.B. Lebensmittelinspektor) Verunreingungen mit Behandlungsmittel gefunden, ist der Imker verpflichtet die entsprechenden Behandlungsmittel vorzuweisen bzw. deren rechtmäßige Verwendung zu belegen. Hier kommt dann die Zulassung der Mittel in den Mittelpunkt. Solange man als Verantwortlicher Lebensmittel in verkehrbringender Imker danach trachtet das „Lebensmittel“ absolut frei von entsprechenden Verunreinigungen weitergibt, wird es auch kein Problem mit Behandlungsmittel geben.

Auch die Behörde kann nicht unterscheiden, wenn z.B. OS in einem Produkt gefunden wird, ob es aus Oxalsäredihydrat oder aus Apioxal stammt. Apioxal wäre ein zugelassenes Behandlungsmittel Oxalsäuredihydrat aber nicht. Daher liegt es am Imker selber wie verantwortungsvoll er mit seinem Produkt „Lebensmittel“ umgeht.
mfg Walter
 
Hallo Walter

dass auch eine mehrmalige Bedampfung das momentan absolut bienenschonenste Mittel ist, darüber sind wir - glaube ich- uns ziemlich einig.
Warum gibt man mir aber kein Medikament in die Hand, mit der ich das auch machen darf ?
Es wäre doch sehr einfach... Apibioxal darf man zum Bedampfen mehrmels verwenden......das wärs schon, Problem gelöst
Mir könnte man mir jetzt schon vorwerfen, unverantwortlich gehandelt zu haben allein, allein aus der Tatsache heraus, dass ich (mindestens )2 mal bedampfe.
 
Hallo Claudia
Nur kostet Apioxal aber ein Vielfaches von Oxaldihydrat! Ist aber der gleiche Inhalt.
mfg Walter
 
von den Kosten her wäre mir natürlich das OX dihydrat auch lieber -wem nicht ? und die Zusatzstoffe im ApiBioxal- auf die bin auch nicht scharf. Aber Hauptsache........ich darfs es öfter verwenden als bisher
 
Wenn ich das ganze so lese dann wäre es doch möglich zu bedampfen da zu dieser Zeit keine Hr drauf sind. Wenn die Hr drauf kommen wird nichts umgehangen dann gibts doch keine Verschleppung oder sehe ich das zu einfach?

Angenommen ich halte Bienen nur um Bienen zu halten und ohne Honig zu entnehmen könnte ich Ox auch in D verdampfen da ich kein Lebensmittel damit herstelle?

Wenn jemand Völker aus Österreich, Schweiz, Italien kauft und nach Deutschland einführt hab ich dann legale Bienenvölker wenn sie im Ausland mit Ox bedampft wurden? :-k
 
von den Kosten her wäre mir natürlich das OX dihydrat auch lieber -wem nicht ? und die Zusatzstoffe im ApiBioxal- auf die bin auch nicht scharf. Aber Hauptsache........ich darfs es öfter verwenden als bisher
Wer will oder kann Dir beweisen wie oft du bedampft hast
 
niemand, aber das ist dann schon Selbstbetrug. Und so wie ich meine Nachbarn fotographiere, wenn sie zur Mittagszeit in die Blüte spritzen, könnten sie mich fotographieren wenn ich oft bedampfe.
 
Claudia trifft hier einen wunden Punkt in dieser Diskussion
Die Landwirtschaft steht mit ihrem Mitteleinsatz am Pranger
Der Imker aber setzt die Mittel nur zum Wohl der Bienen ein, und das bis zum Gehtnichtmehr (Titel eines kaum widersprochenen Themas hier im Forum:"warum man 2o mal bedampfen muss"), auch wenn es mit weniger ginge.

Chrigel
 
Beim Landwirt ist es halt nicht anders als beim Imker.
Früher durfte er "giftige" Mittel spritzen und es genügte, wenn er 2 mal im Jahr spritzen mußte.
Heutzutage sind die Mittel nicht mehr so giftig, wirken aber auch nicht mehr so stark und er muß 10 mal spritzen, um einigermaßen mit den Schädlingen klar zu kommen. Vor allem die Bio Bauern mit ihren natürlichen Mitteln müssen oft behandeln.

Genauso ist es halt beim Imker. Ich kenn mich mit den früheren Mitteln nicht aus. Aber zu Beginn waren sie bestimmt sofort sehr wirksam aber halt auch "giftig"
Mittlerweile nutzt man natürliche Mittel, Säuren, sie müssen halt öfters angewendet werden, um Erfolg zu erzielen.

Leider hat die Oxalsäuresublimierung keine Zulassung. Deshalb kann man sich auch nicht öffentlich wirklich darüber unterhalten.
Sonst könnten zum Beispiel Leute, die sich die aufwändige Mühe machen, Milben zu zählen, und Wissenschaftler und und und
austauschen und eine wirkliche Strategie mit dem Bedampfen ausarbeiten. So ist jeder Einzelkämpfer nach dem Motto viel hilft viel.
Auch hier gilt: 2 Imker, 3 Meinungen.

LG Doris
 
Landwirte und Imker zu Vergleichen wegen der Milbenbehandlung haut nicht so ganz hin. die Landwirte spritzen direkt beim Wachstum der Pflanzen und oder behandeln das Saatkorn (beizen) und Teile des Giftes wachsen in die Pflanzen und werden mitgegessen, Imker behandeln nach der Honigernte, zumindest in Deutschland.

Wenn wir Schuldzuweisungen hin- und herschieben und nur die Symptombehandlungen sehen kommen wir nicht weiter, der Beweis dafür ist eine Jahrzehntelange Stagnation der Probleme und diese werden immer größer statt kleiner, wir müssen neue Wege finden und vor allem nicht bei den Symptomen stehen bleiben, sondern die Ursache der Probleme sehen, dort liegt die Lösung.

Bei den Spritzmitteln wäre sie sehr einfach, wenn keiner mehr die PSM haltige Nahrung kaufen würde, würde sich innerhalb kürzester Zeit etwas ändern, bei der Milbe ist es nicht so einfach, es müsste sich grundlegend etwas in der Natur ändern, die Artenvielfalt, die Monokultur, alle Gifte einschließlich der Abgase und Verstrahlungen müssten weg, aber wer will oder kann schon aufs Auto, Heizung, Flugzeug usw. verzichten.

Unsere Lebensweise ist bereits derart tief in die Abgasabhängigkeit und anderen naturwidrigen Dingen gebunden, dass daraus kaum mehr ein Weg heraus führt, so scheint es, aber wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, und gerade etwas unmöglich scheinendes hat den großen Anreiz es anzupacken und man möchte nicht glauben wieviele Möglichkeiten es dazu gibt, die nebenbei sehr gesund für Körper und Geist sind.
 
Hallo Josef!

Josef, von einem solchen Schwachsinn darfst du dich nicht genervt fühlen. Da musst du über den Dingen stehen. Bis jetzt konnte mir noch niemand sagen, welche Rechtsmaterie sich überhaupt geändert haben sollte, sodass jetzt auf einmal eine besondere Zulassung notwendig sein sollte, das Tierarzneimittelkontrollgesetz war es jedenfalls nicht,.

Man stelle sich nur vor, wenn ein Imker Puderzucker zur Varroabehandlung anwendet (abgesehen von der angeblich schlechten Wirkung) dann wird der Puderzucker zum Tierarzneimittel und müsste vorher erst zugelassen werden. Ähnlich gelagert ist es auch, wenn der Gefügelzüchter seinen Hennen ein Kieselgurbad zur Verfügung stellt, das wirkt auch gegen die Milben und wird sicherlich nicht als Tierarzneimittel gehandelt.

Meines Erachtens ist auch die Grundsatzfragte noch nicht entschieden, behandeln wir Imker überhaupt die Bienen, oder bekämpfen wir die Milben. Die Gegenfrage dazu, wenn der Landwirt im Stall die Fliegen bekämpft, macht er das mit einem Tierarzneimittel, oder mit einem Schädlingsbekämpfungsmittel aus dem Lagerhaus?

Wir Imker sollten da nicht immer im vorauseilenden Gehorsam handeln und uns selbst die noch größeren Hürden auferlegen. Sollte ein Imker in diesem Zusammenhang einmal einen Strafbescheid bekommen, da ist sicherlich so mancher Spielraum für Interpretationen, sprich ein geschickter Einspruck könnte Wunder wirken.

Es sollte natürlich für jeden Imker selbstverständlich sein, dass er nicht schädliche Substanzen in das Volk einbringt. Die durch die Imker angewendeten organischen Säuren machen mir wenig Kopfzerbrechen. Man denke aber an ganz andere Faktoren, von denen wesentlich weniger gesprochen wird, z. B. Wabenbehandlung, Rauchmaterial (oftmals sogar Weichfaserplatten empfohlen, möchte nicht wissen, welche Stoffe da bei der Verbrennung entstehen), schädliche Anstriche, Bienenabwehrspray usw.

MfG
Honigmaul

Hierzu mal ein alter Beitrag von 2014
 
Man lese und staune...
Dr. Liebig schreibt in seinem aktuellen Beitrag unter "Die Restentmilbung steht an" (https://www.immelieb.de/die-restentmilbung-steht-an/) folgendes:

Die Behandlung mit Oxalsäure wird von den Bienen sehr viel besser vertragen, wenn sie durch Sublimieren eingebracht wird. Doch ist diese Methode in Deutschland (noch) nicht zugelassen.

Bemerkenswert, da er doch in seinem Buch schreibt, daß es keine Unterschiede zwischen Träufeln und Sublimieren gibt. Er lernt dazu.
Und das Wort "noch" lässt hoffen...
 
Er lernt gar nichts dazu.
Es kam nie zu einer Zulassung, der Grund ist hier beschrieben, und eingesetzt dafür hat sich der DR.D. auch nicht dafür. Fast 15 Jahre und 100te Untersuchungen später, liegen die Vorteile der Verdampfung klar auf der Hand. Was soll er jetzt noch anderes sagen?
 

Anhänge

  • DIB Aktuell 2006.pdf
    718,2 KB · Aufrufe: 44
Hallo,

Mich würde eher interessieren wie das verdampfen in AT oder Italien erlaubt ist? Doch wahrscheinlich nicht mit selbstgebastelten Gasbrennern und Oxalsäure aus dem Chemiekatalog oder?
 
Der "Sublimator" ist egal, nur die "Zutat" muss zugelassen sein. Blöderweise verkleben die unnötigen Zutaten bei den zugelassenen Oxalsäuremitteln die Verdampfer bis zur Unbrauchbarkeit:n95::n95::n95:.
lg Michael
 
Das ganze ist doch echt lachhaft in D darfst nicht bedamofen kaufe ich im Frühjahr ein Volk aus Ö was bedampft wurde ist aber alles legal. Ich stell ne Flagge von Österreich in den Garten und schreibe Konsulat ans Klingeschild nach dem bedampfen kann dann wieder die deutsche gehisst werden :-k

Ich hoffe echt hier gibt es noch ein Umdenken und eine nötige Zulassung Ox träufeln hab ich durchgeführt würde ich aber gerne verzichten da Unruhe im Volk erhöhter Futterverbrauch dadurch gefülltere Kotblase usw. da betreut man ein Tier und darf ihm nicht die schonendste Variante mit dem gleichen Erfolg "verpassen" weil die Zulassung fehlt...
 
Hallo Tom,
das ist eine gute Idee mit der Flagge, bzw. dem Konsulat.

Alternativ könnte man die Völker ins Auto packen, kurz über die Österreichische Grenze (was sind schon 600 km von hier aus gesehen), bedampfen und dann Heimreise.
Aber ernsthaft frage ich mich auch schon lange, warum das bedampfen in Deutschland nicht erlaubt ist.

Die verschied. Geräte dafür sind ja überall frei verkäuflich und ich denke die Käufer stellen sich die Geräte nicht zur Zierde in den Schrank.

Ich habe auch bisher noch von keinem Fall gehört, wo jemand beim bedampfen erwischt wurde und anschliessend eine Klage am Hals hatte.

Es gibt allerdings wohl ein Schlupfloch, ich hab das mal kopiert und hier eingestellt:

Warum das Verdampfen von Oxalsäure nicht verboten ist

Viele Imker behaupten, es sei illegal und somit verboten, Oxalsäure zur Verdampfung im Bienenvolk einzusetzen. Als Begründung wird immer wieder angeführt, Oxalsäure sei „nicht zugelassen“.
Im Umkehrschluss heißt es für viele Unwissende daher, das Verdampfen von Oxalsäure sei also verboten, was gern im Internet verbreitet und ungeprüft wiederholt wird.
Eine rechtliche Grundlage für diese Ansicht wird dann aber nicht genannt.
Beleuchten wir die „Zulassungen von Arzneimitteln“ einmal näher. Diese werden durch ministeriale Rechtsverordnungen geregelt, die allesamt auf das Arzneimittelgesetz (AMG) zurückgehen.
Das Arzneimittelgesetz stellt die Ermächtigungsgrundlage in den §§ 21ff für die Zulassungsverordnungen dar. § 21 Absatz 1 AMG regelt, wann es für ein Arzneimittel einer Zulassung bedarf.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Behandlungsverfahrens kann nur streng nach dem herrschenden Recht beurteilt werden.
Denn ausschließlich der deutsche Gesetzgeber entscheidet darüber, ob ein Stoff verboten ist oder nicht.
Voraussetzung für ein Zulassungsverfahren nach §§ 21ff Arzneimittelgesetz, fortan als AMG bezeichnet, ist unter anderem, dass es sich bei dem Stoff um ein Arzneimittel handelt.
§ 2 AMG regelt abschließend, unter welchen Voraussetzungen ein Stoff ein Arzneimittel im Sinne des AMG darstellt.
Nach § 2 Abs. 1 AMG muss der Stoff – zur Anwendung (..) im tierischen Körper und zur Heilung oder Verhütung (..) tierischer Krankheiten bestimmt sein, oder – ein Stoff sein, der am (..) tierischen Körper verabreicht werden kann, um durch physiologische Funktionen (..) eine Wirkung wiederherzustellen.
Beide Voraussetzungen sind für handelsübliche Oxalsäure nicht erfüllt.
Oxalsäure ist weder zur Anwendung am tierischen Körper bestimmt, noch soll sie durch physiologische Funktionen eine Wirkung wiederherstellen oder korrigieren.
Oxalsäure C2H2O4 ist eine völlig frei verkäufliche, reine Chemikalie in kristalliner Form.
OS ist weder rezept- noch apothekenpflichtig.
Sie wird häufig als Bleichmittel, zur Entrostung, zum Polieren von Marmor, in der Holzverarbeitung und labortechnisch als Salzbildner eingesetzt.
Gern wird sie auch von Imkern zur Bekämpfung des Schädlings „Varroa“ verwendet. Oxalsäure ist also ein vielfältig einsetzbarer Stoff, ohne näher bestimmten Verwendungszweck.
Daraus ergibt sich, dass Oxalsäure nicht zur Behandlung am tierischen Körper bestimmt ist und auch keine Wirkung in der Physiologie des Biens auslösen soll. Im Gegenteil: Oxalsäure soll im Bienenvolk gerade keine Wirkung auf die Bienen entfalten!
Oxalsäure kommt in vielen Pflanzen vor, die den Menschen als Lebensmittel dienen, z. B. in Petersilie, Rhabarber, Spinat, Portulak, Speiserübe, etc. Auch im Trinkwasser kommt Oxalsäure von Natur aus vor.
Oxalsäure ist also ein Stoff, der sich rechtlich betrachtet nicht von anderen Stoffen unterscheidet, wie z. B. Zucker, Alkohol oder Kochsalz.
Aus diesem Grunde stellt handelsübliche Oxalsäure kein Arzneimittel im Sinne des AMG dar; sie fällt nicht unter den Regelungsschirm des Arzneimittelgesetzes. Der bloße Einsatz von Oxalsäure im Bienenvolk führt nicht automatisch zu einer Arzneimitteleigenschaft.
Da Oxalsäure kein Arzneimittel darstellt, ist sie selbstverständlich als solches nicht zugelassen.
Sie kann deshalb in ihrer handelsüblichen Form auch niemals als solches Gegenstand einer Zulassung sein.
Oxalsäure stellt somit kein Arzneimittel im Sinne des AMG dar.
Das AMG übt keinen Regelungscharakter auf die Oxalsäure aus.
Sie kann damit genauso frei und legal im Bienenvolk angewendet werden wie Zucker, Alkohol oder Kochsalz.
Damit stellt auch das Verdampfen eine völlig legale Anwendungsform der Oxalsäure dar.

Kai-Michael Engfer, Dezember 2017, http://www.nordbiene.de und http://imkerforum.nordbiene.de
 
….Oxalsäure kein Arzneimittel darstellt.....


solange Varrotose als Tiererkrankung gilt, wird man die Oxalsäure ohne Zulassung zur Entkalkung aber nicht zur Entmilbung verwenden dürfen.

- so denke ich mir das. Aber ich bin glücklich, Imker in Österreich zu sein, wo es ja ein zugelassenes Mittel gibt.

Liebe Grüße
Börni
 
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