Wenn sich nun Imker Verdampfungsgeräte anderer Hersteller gekauft haben, es gibt sogar Geräte bis zu 500.- Euro weil es ja anfangs hieß welches Verdampfergerät man hernimmt sei egal, nun heißt es wieder es sei nicht egal, ärgerlich nun - auch gelinde ausgedrückt.
Servus Max!
Ja, das habe ich mir auch gedacht. Selbst spiele ich ebenfalls mit dem Gedanken, einen "schnelleren" Bedampfer zu testen. Aber das hat ja noch mindestens 8 Monate Zeit
Das letzte Wort bezüglich des "zugelassenen" Gerätes ist hier noch nicht gesprochen, da bin ich mir sicher.
Es kann nicht sein, dass irgendein so ein dahergelaufener Sachbearbeiter im Ministerium einen Zulassungstext interpretiert und wir müssen uns daran halten. Zumal der Text - in meinen Augen - gar keinen Interpretationsspielraum zulässt.
Der fragliche Satz lautet:
Für die Behandlung eines Volkes den gesamten Inhalt eines Beutels oder 2 Messlöffel des Tierarznei-
mittels in ein geeignetes Gerät zur Verdampfung (z.B. Varrox oder Varrox Eddy Verdampfer) geben.
Hier wird also beispielhaft aufgezählt. Das Wesen einer beispielhaften Aufzählung ist doch, dass sie nicht vollständig ist. Würde der Zusatz "z.B." fehlen, sähe es anders aus. Aber so heisst das ganz klar, man kann alle geeigneten Geräte nehmen, wie zum Beispiel die zwei genannten - oder andere.
Aber darum sollen sich die Juristen streiten.
Trotzdem: ob es nun so oder so ist: wir sind auf jeden Fall besser dran!
Bisher konnte man nur technische Oxalsäure verdampfen und kam dadurch mit dem Arzneimittelgesetz in Konflikt. Wie Kais Fall zeigt, hat man dann ein Strafverfahren an der Backe. Es wird als Straftat betrachtet, das heißt, man wäre u.U. vorbestraft.
Nimmt man aber nun das zugelassene Arzneimittel, aber mit einem vielleicht nicht zugelassenen Gerät, so hat man "nur" einen Anwendungsfehler begangen. Ob das eine Straftat ist, weiß ich nicht. Vielleicht kommt man dann mit einer Ordnungswidrigkeit davon. Auf jeden Fall ist es nicht mehr so schlimm wie die Anwendung von technischer OX.
Also: jetzt ist es für uns besser als zuvor
Und Blockbehandlungen sind ja nach wie vor nicht zugelassen, aber das ist wiederum ein anderes Thema.
Servus,
Nils