Heute hat der Wr. Präsi, IM Schittenhelm, folgende Info verbreitet:
FAULBRUT IN WIEN
Verdachtszone gemäß § 3a Bienenseuchengesetz BGBl. Nr. 290/1988 idgF
Mit 24. Mai 2018 wurde die Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Festlegung einer Verdachtszone auf Grund des Auftretens der Bösartigen Faulbrut bei Honigbienen im Amtsblatt der Stadt Wien, Ausgabe Nr. 21 verlautbart. Diese Zone erstreckt sich auf Teile des 14., 15., 16., 17. und 18. Wiener Gemeindebezirks.
Weitere Informationen halten Eure Obleute bereit. Den Plan mit dem Sperrkreis finden Sie im Anhang.