ToBee in Tuchform - anwenderfertig

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Hallo Säurediskutierer,

jetzt ist es soweit, dass sich ein Anfänger gar nicht mehr auskennt. Wenn Einstein angenommen die Liste der Zutaten und vielleicht sogar das Prozedere der Erstellung veröffentlicht - ja was soll ich damit anfagen. Als nicht-Chemiker bin ich, wie ich hier gerade gelernt habe, mit dem Begriff Acetate bald schon überfordert. Was helfen mir dann die Details?
So und dann die andere Seite. Da gibt es einen Bio-Betriebsmittelkatalog und euren Schreiben nach darf ich dem auch nicht trauen. Was soll ich denn nun glauben?
Weil wissen kann ich es nicht. Das ist nicht mein Fachgebiet.
Mir bleibt da nur Reinhard's Eindruck - vorsichtig positiv

lg
Konrad
 
Hallo Konrad!
Ich muß jetzt mal einernstes Wort reden-schreiben.
Das einzige was gilt ist der Betriebsmittelkatalog - sonst nichts - bitte höre nicht auf das Geschwätz der Besserwisser, die ohnehin wenig Ahnung haben. Hätten sie diese, würden sie so nicht schreiben. Man kann heute alles und jeden schlecht machen, aber ist es das, was wir wollen, wir möchten ein Material gegen die Milbe, ohne die bekannten Nebenwirkungen. Denke, das wird möglich sein.
Nimm diese entbehrlichen Wortmeldungen als Ausdruck der Neidgesellschaft und gibt sie in den Rundordner (Papierkorb), denn zu mehr Engagement taugen diese Postings nicht.
Laße dich nicht verunsichern, denn wie Du schon sagtest, was soll ein Nichtchemiker schon machen, außer das glauben, was im Katalog steht.
Der Katalog ist schon OK.
Gruß Einstein
 
Hallo Einstein,

können wir bitte wieder zu einer inhaltlichen Diskussion zurückfinden :evil:

Zum Inhalt:
Bio-Betriebsmittelkatalog reglementiert was verwendet werden darf. Ob das nun gut für die Bienen oder die Umwelt ist steht da nicht, siehe mein Kupfer-Beispiel oben.

Zu Konrad:
Du darfst verwenden was im Bio-Betriebsmittelkatalog aufgeführt ist. Ich bin auch kein Chemiker, Umweltchemie ist auch nur ein Spezialfeld derer. Biologen sind da was die Wirkung im Ökosystem und Organismus anbelangt eher die Spezialisten :) . Und was die Wirkung auf Bienen anbelangt müssen wir zwangsläufig die Spezialisten sein. Allerdings ist es auch für mich eine harte Nuß die Wirkung von diversen Chemikalien zu hinterfragen oder zu verstehen.

Trotzdem: Wir sollten nach den Bienensterben 2008 und 2009 und den tollen Varroaziden der ersten Generation sehr sehr vorsichtig sein!

Wir werben offensiv mit "Honig ist Natur im Glas" etc. und werden entsprechend schnell unglaubwürdig!

Konrad, bitte lies die Beipackzettel Deiner Futter-, Bienenpflege- und Tierarzneimittel! Überlege Dir welche Holzschutzmittel bienenverträglich sind! Wenn Du Informationen dort nicht verstehst oder Fragen dazu hast:
Hier ist das Forum wo sowas diskutiert werden sollte.

Gruß vom nebeligen Mindelsee

Michael
 
Servus Konrad!

Konrad schrieb:
Da gibt es einen Bio-Betriebsmittelkatalog und euren Schreiben nach darf ich dem auch nicht trauen. Was soll ich denn nun glauben?
Freilich kannst Du dem Bio-Betriebsmittelkatalog trauen. Es ist aber wichtig zu wissen, dass nicht alle Mittel die darin enthalten sind vollkommen harmlos sind. Auch im Bio-Bereich wird mit handfester Chemie gearbeitet - nur ist das Spektrum stark eingeschränkt. So stehen z.B. auch die Pyrethroide Deltamethrin und Lamda-Cyhalothrin auf der Liste der Bio-tauglichen Stoffe - nur zur Illustration. Auch wird anlässlich der Aufnahme in den Betribesmittelkatalog in keinerlei Weise geprüft, ob das Mittel wirksam und verträglich ist.

einstein schrieb:
Laße dich nicht verunsichern, denn wie Du schon sagtest, was soll ein Nichtchemiker schon machen, außer das glauben, was im Katalog steht. Der Katalog ist schon OK.
Vor 50 Jahren war es vielleicht üblich, Konsumenten für Dumm zu verkaufen und blindes Vertrauen gegenüber dem Hersteller abzuverlangen.
Heute sieht das anders aus und jedes Produkt - vom Schoko-Riegel bis zum WC-Reiniger - muss von Gesetzes wegen vom Hersteller mit einer detaillierten Deklaration der Inhaltsstoffe versehen werden. Auch wenn Du als nicht-Chemiker beim ersten Durchlesen nicht alles verstehst hast Du so die Möglichkeit bei einem Fachmann Informationen einzuholen.
Bedenke: als Imker bist Du Lebensmittelproduzent und für die Unbedenklichkeit Deiner Produkte verantwortlich. Wenn Du unbekannte Chemikalien in Deine Beuten steckst, kannst Du dieser Verantwortung nicht gerecht werden.

Ich kann mit durchaus vorstellen, dass das von Albert entwickelte tobee ein Fortschritt in der Varroa-Behandlung werden kann und schliesse mich den "verhalten positiv" Eingestellten an.

Mir geht es darum, dass jeder, der ein unbekanntes Chemikaliengemisch in seiner Imkerei einsetzt, sich im Klaren darüber ist, dass dies mit seiner Verantwortung als Lebensmittelproduzent nicht vereinbar ist.

Und Albert fällt sicherlich kein Stein aus der Krone, wenn er sich an die selben Reglen hält, nach denen alle anderen im Chemie-Business auch spielen müssen.

Soviel zur Deklaration - die notwendige Überprüfung der Wirksamkeit, Sicherheit und Unbedenklichkeit sind auch noch offene Fragen.

lg,
Sebastian
 
Sebastian, Dein ständiges Nachhaken bringt überhaupt nichts. Einstein wird gute Gründe für das verschweigen der Inhaltsstoffe haben und zudem kannst sicher sein, dass er juristisch bestens beraten ist.

Es gibt also lediglich zwei Gründe, ToBee probieren, oder es eben sein lassen. Ständiges hin und her bringt letztendlich nur mehr Streit, was wir doch alle nicht wollen. Für mich als Bioimker zählt ausschließlich der bereits mehrmals erwähnte Katalog, ich muss nicht wissen was sich im Nanobereich abspielt, oder was Acetate sind, da verlasse ich mich lieber auf die Experten der Kontrollstellen.

Konrad weiß in Bio-Fragen vermutlich mehr als wir alle miteinander, also sprechen wir ihm bitte nicht an als ob er diesbezüglich Wissensmängel hätte.

Josef
 
@josef
Für mich als Bioimker zählt ausschließlich der bereits mehrmals erwähnte Katalog,

Da immer wieder "Lesen" eingefordert wird und auch der Betriebsmittelkatalog als "Weissbuch" hingestellt wird, habe ich es mal mit "Lesen" versucht.
Der Betriebsmittelkatalog ist scheinbar nur käuflich zu erwerben, aber es gibt ein PDF "Infoblatt für Imker" in dem das Wichtigste drinnen steht.
Den Link sollte ich einstellen dürfen, er dient ja zur Information der Imker.

http://www.infoxgen.com/dynamisch/betriebsmittel/files/biolog _Imkern.pdf

Auf Seite 4, Punkt 6: Schädlingsbekämpfung und Krankheitsvorsorge
Da ist die Werbung für ToBee

Und direkt darunter der Text, dass nur folgende Mittel eingesetzt werden dürfen Kräutertees, homöopathische Präparate, Ameisensäure, Essigsäure, usw.

Auf Seite 5, Punkt 6.1 heisst es: Erlaubte Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen und zur
Krankheitsvorsorge

Alle Fallensysteme mit den unter Punkt 6 genannten Inhaltsstoffen.

Dies ist die bekannte Liste u.a. die Essigsäure.

Aber jetzt kommt etwas was ich nicht verstehe.

Punkt 6.2 lautet: 6.2. Substanzen zur Bekämpfung der Varroa-Milbe
reine Stoffe
Ameisensäure
Milchsäure
Essigsäure
Menthol
Thymol
Eukalyptol
Kampfer


Was heisst "reine Stoffe" in diesem Zusammenhang?

Als Beispiel ist u.a. ApiLifeVar angeführt, bei dem bekanntlich vier dieser "reinen Stoffe" gemeinsam zur Anwendung kommen.

Sind Acetate der Essigsäure auch als reine Essigsäure einzustufen?
Wenn ja, dann passt es mit der Vorgabe.
Wenn nein, wass soll dann die Angabe "reine Stoffe" bedeuten?
Nur Essigsäure und sonst nichts?
Acetate sind nicht angeführt, was wieder zur obigen Frage führt.
"reine Stoffe" steht ja sicher nicht "nur so halt" dabei.

Wenn aber reiner Stoff, also reine Essigsäure gefordert ist ( was für mich nicht klar ist), dann passt das aber mit einer früheren Aussagevon Einstein:
To Bee weist eine Färbung und Trübung von Weinrot zu bläulich auf. Das spezifische Gewicht der ES beträgt 1,05 kg l, das spezifische Gewicht von To Bee beträgt knapp unter 1,30 kg l. Diese Wirstoffe im Bereich von über 20 %Volumen und ca. 25 % Gewicht
nicht zusammen.

Was bedeutet also in diesem Fall "reine Stoffe"?

Lesen schafft also nicht immer Klarheit, sondern wirft weitere Fragen auf.

lg
Alfred
 
Hallo Alfred!
Endlich mal einer der nachschaut, Du hast richtig gelesen, reine Stoffe heist chemisch reine Stoffe, damit ist die Essigsäure gemeint und auch die Acetate, die so erzeugt werden.
Ich schrieb mal einen Beitrag, wo es hieß Varroabekämpfung am Rande der Legalität, da ist gemeint, dass alle die die erlaubten Mittel anwenden, dies in bester Qualität tun müssten, da darf MAN DIE IM HANDEL erhältliche Essigsäure nicht nehmen, weil nicht zugelassen.
Es behandelt eigentlich jeder Imker, wenn er nicht "reines" Material nimmt, illegal.
Aber das schrieb ich schon, möcht´mich nicht wiederholen.

Ein reiner Stoff besteht entweder aus nur einer Art von Atomen (Beispiele: Fe(s), N2(g), S8(s)), oder aus nur einer Verbindung, wo die Atome in definierter Weise miteinander verbunden sind (Beispiele: FeS(s), CH4(g), NaNO3(s), H2O(l)). Viele Stoffe, die man im Alltag "rein" nennt wie "Reiner Bienehonig", "Reine Seide" usw. sind nicht "rein" im wissenschaftlichen Sinn, sondern es sind Mischungen.

Ein homogener Stoff hat überall die gleichen Eigenschaften (bis hinunter zur mikroskopischen aber nicht zur atomaren Dimension).
Beispiele: Aluminium, Meerwasser, Reines Gas, Gasgemisch.

Eine Phase ist ein homogener Bereich der Materie. Sie kann sein:
- fest : Cu(s),
- flüssig : H2O(l),
- gasförmig : O2(g),
- eine homogene Mischung, d.h. eine Lösung, zum Beispiel: Eine wässrige Salzlösung, ein Gasgemisch (Luft !).

Lösungen sind homogene Mischungen (einphasig) aus zwei oder mehr Komponenten. Man unterscheidet:
- Feste Lösungen, die man „Legierungen“ nennt,
Beispiele: Messing (Mischung von Kupfer und Zink), Bronze (Mischung von Kupfer und Zinn), Amalgam (Metall gelöst in Quecksilber)…
- Flüssige Lösungen,
Beispiele: Meerwasser, gezuckerter Tee, Wein
- Gasförmige Lösungen,
Beispiele: Luft (21% O2 + 78% N2 + 1% andere Gase). Gasgemische sind immer homogen.

Bei den flüssigen Lösungen unterscheidet man oft das Lösungsmittel, den Hauptbestandteil der Lösung, und das Gelöste, dessen Menge im Vergleich zum Lösungsmittel eher gering ist. Das Gelöste kann gasförmig, flüssig oder fest sein.
Beispiele: CO2(g) (Gelöstes) gelöst in H2O(l) (Lösungsmittel),
Alkohol(l) (Gelöstes) gelöst in Toluol(l) (Lösungsmittel),
LiCl(s) (Gelöstes) gelöst in Alkohol(l) (Lösungsmittel).

Im Vorhinein kann man eine Lösung nicht von einem reinen Stoff unterscheiden. Einzig die Identifikation der Komponenten (z.B. durch Trennverfahren) beweist, dass es sich um eine homogene Mischung und nicht um einen reinen Stoff handelt.
Gruß Albert
 
Hallo Einstein,

sorry, aber das ist jetzt wieder mal zwei Paar Schuhe durcheinandergewürfelt!

Bio-Betriebsmittelkatalog und Zulassung als Tierarzneimittel sind auch in AT getrennte Sachen. Das haben hier viele, insbesondere auch Sebastian, über lange Zeit immer wieder betont.

Bitte nutze selbst auch die Trennung und viel Ärger bleibt Dir erspart! Bienenpflegemittel sind nicht per definitionem auch zur Behandlung der Varroose zugelassen.

Wer als konventioneller Imker AS ad us. vet. korrekt einsetzt handelt nicht illegal und auch nicht in der Nähe der Illegalität!

Gruß vom sonnigen Mindelsee

Michael
 
Michael, da bin ich bei Dir, wer sie korrekt einsetzt, d.h. im konkreten Falle, es muß chemisch reine AS verwendet werden, Du weißt aber schon, was die kostet? Das 8-10 fache der normal käuflichen AS, und man kann sie nur über ein Rezept erwerben, welches dir ein Tierarzt ausstellen muß.
Denn Varroa ist als Seuche eingestuft und wenn Du eine Seuche behandeln willst, mußt das dem Tierarzt melden, der sperrt das Gebiet usw. aber das schrieb ich schon.
Leute, das Gesetz sagt genau wie es zu laufen hat, alle - mit Ausnahme toBee Anwender setzen sich drüber hinweg, wenn sie AS wie gehabt erfolgreich anwenden. Es ist paradox, aber leider so.
ToBee besteht aus Acetaten und Essigsäure, die ist aber per Definition schon zugelassen.
ES wurde deßhalb nie eingesetzt, weil die gesteuerte Verdunstung nicht gelang.
Das ist mein Vorteil, den ich nicht aus der Hand geben werde.

Gruß Einstein
 
Liebe Bienenfreunde,

ich möchte nun doch noch mal meine Meinung kundtun, obwohl ich mit meiner letzten Wortmeldung dieses Thema bereits abgeschlossen hatte. Vorerst möchte ich nochmals betonen, dass ich KEIN Kritiker von Tobee bin. Ich sehe mich dazu im Moment auch gar nicht in der Lage. Keiner von uns ist vermutlich dazu in der Lage, weil wir in Wahrheit NICHTS darüber wissen.

Wenn ich dieses Produkt entwickelt hätte, würde ich im Interesse meines Geschäfts für größtmögliche Transparenz sorgen, ohne jedoch meine persönlichen Interessen zu gefährden. Herr Einstein macht dieses Mittel in erster Linie, um damit wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wenn nun bei der Bekanntmachung der genauen Bestandteile des Mittels die Gefahr besteht, dass es andere einfach und günstiger selber machen, dann wäre Herr Einstein dumm, diese Bestandteile im Detail bekanntzugeben. Das ist doch ganz einfach und verständlich. Jeder von uns würde es so machen. Es geht ja, wie wir wissen, letztendlich wie immer ums Geld.

Dies habe ich bereits in meiner ersten Wortmeldung angedeutet und dies war wohl der wahre Grund für Einsteins unterschwellige Agressionen bzw. entbehrliche Untergriffe. Er hat sich auf Teile meiner Wortmeldung eingeschossen, die gar nicht wichtig sind. Er scheint sehr sensibel zu reagieren und sieht Angriffe, wo es keine Angriffe gibt. Am schlimmsten (für ihn) ist die Art und Weise seiner Kommunikation, die aus meiner Sicht leichte Agressivität und Überheblichkeit ausstrahlt. Agression ist Angst und Herr Einstein hat aus meiner Sicht keinen Grund, ängstlich zu sein. Dass nicht alle die mangelnde Information gutheißen, ist durchaus verständlich und das muss Herr Einstein zur Kenntnis nehmen. Mich wundert nach wie vor, dass diese Vorgangsweise Gesetzkonform ist. Der Imker ist ja auch verpflichtet, sämtliche Honig-Zusätze wie Zimt oder Trüffel im Detail anzugeben. Und da geht es nur um Nahrungsmittel.

Ganz klar können wir Herrn Einstein vorwerfen, dass er die Zusammensetzung seines Mittels nicht bekanntgibt. Das ist unser Recht und da sollte es eigentlich keine weiteren Diskussionen mehr dazu geben. Das ist eben so und auch Herr Einstein hat das zu respektieren. Ich für meinen Teil kann es auch nicht akzeptieren, habe dies kundgetan und werde warten, bis über die Wirkung dieses Mittels ausreichend Klarheit besteht. Mir ist es ehrlich gesagt lieber, andere probieren es aus. Ich möchte nicht zu den Versuchskaninchen gehören. Es wird bei Imkern so viel "erfunden" oder Neues probiert, ich kann und möchte nicht bei allem mitmachen.

Ich hatte in den letzten 4 Tagen zwischen null und drei Milben Abfall. Ich bin mit Ameisensäure und der im Dezember bevorstehenden OS- Verdunstung nicht glücklich. Aber diese Mittel sind erprobt und ich weiß, worauf ich mich einlasse. Warum sollte ich nun von dieser Methode abweichen, wenn kein unmittelbarer Anlass dazu besteht?

Lassen wir es doch darauf beruhen. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Die mangelnde Information zu akzeptieren und Tobee auszuprobieren oder eben nicht zu akzeptieren und ( zumindest vorläufig) die Finger davon zu lassen. Diese Diskussion und diese Emotionen bringen doch nichts.

Liebe Grüße,

Summ!
 
Eigentlich hatte ich was zu sagen ist schon deutlich genug gesagt, aber Fehlinformation kann man nicht stehen lassen.

einstein schrieb:
Leute, das Gesetz sagt genau wie es zu laufen hat, alle - mit Ausnahme toBee Anwender setzen sich drüber hinweg, wenn sie AS wie gehabt erfolgreich anwenden.

Ich fasse mich kurz: Albert, das wird schön langsam grotesk.

lg,
Sebastian
 
Schwarzwälder Kirschtorte macht man mit:

Kuvertüre (Zartbitter), Butter, Eier, Zucker, Mehl, Speisestärke, Backpulver, Kirschen, Kirschsaft, Kirschwasser, Sahne, Vanillezucker, Raspel- oder Borkenschokolade, Kirschen (kandiert)

Wer kann anhand dieser Angaben eine Torte auf Anhieb backen? Es sind die Inhaltsstoffe der Torte!
 
Hallo,

hab gerade eine Cola Dose neben mir stehen, hab die Inhaltsstoffe angeschaut, könnte schwören daß da nicht alle angegeben sind...

Nur eine Bitte, zerredet oder zerschreibt nicht alles...

Grüsse
 
Hallo,

jetzt will ich auch mal meinen Senf dazugeben.

ToBee ist als Bienenpflegemittel zugelassen, zur reinen Varroabehandlung fehlt dem Mittel die Zulassung, die Zulassung ist natürlich auch eine Kostenfrage für den Hersteller.
Dies ist in etwa das gleiche, wie Propolistropfen von Imkern nur als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden dürfen und auf keinen Fall als Medikament (nicht einmal die Heileigenschaften von Propolis dürfen schriftlich beworben werden).
Eigentlich ist die Bewerbung von ToBee als Varroabekämpfungsmittel schon ein Gesetzesverstoß.

In Österreich ist die chemische Behandlung nur nach Trachtende bzw. die Restentmilbung in den Monaten Oktober bis Ende Jänner erlaubt. Dies ist eine Quarantänemaßnahme, damit keine Rückstände in den Honig gelangen können.

Wenn jetzt ein Imker ToBee als 2 malige Frühjahrsbehandlung (bis 15. April wie vom Hersteller empfohlen) anwendet, haftet er selbst bei Rückständen im Honig.

Bei als Varroaziden zugelassenen Mittel kann ich bei ordnungsgemäßer Anwendung laut getester Beschreibung davon ausgehen, daß keine Rückstände in den Honig gelangen. Man findet daher auch in keiner Beschreibung zugelassener Behandlungsmittel eine Frühjahrsbehandlung bei Trachtvölker, da diese ja gesetzlich nicht erlaubt ist.

Mich würde jetzt interessieren, was Bioprüfer bzw. Lebensmittelaufsicht sagen, wenn sie in meinem Behandlungsaufzeichnungen finden, daß ich Tobee im April bei Trachtvölker verwendet habe.

Dieses Risiko kann Einstein keinem Imker abnehmen, der Imker befindet sich mit der ToBee Frühjahrsanwendung in einer gesetzlichen Grauzone und dies muß deutlich gesagt werden.

Gruß
Astacus
 
Astacus schrieb:
Eigentlich ist die Bewerbung von ToBee als Varroabekämpfungsmittel schon ein Gesetzesverstoß. Dieses Risiko kann Einstein keinem Imker abnehmen, der Imker befindet sich mit der ToBee Frühjahrsanwendung in einer gesetzlichen Grauzone und dies muß deutlich gesagt werden.

Da liegst Du weitgehend richtig. Die Anwendung von tobee ist - im Gegensatz zu vielen anderen Varroa-Bekämpfungsmitteln - zu jedem Zeitpunkt rechtlich nicht gedeckt.

Hier eine Zusammenfassung der rechtlichen Lage:

1) alle Mittel zur Behandlung einer Krankheit (hier Varroose) sind als Arzneimittel einzustufen. Derzeit sind in Österreich nur 3 Präparate zugelassen (Apiguard, Apistan, Perizin).

2) im alten AMG (bis 2004) war es möglich, Präparate die ausschliesslich zur prophylaktischen Parasitenabwehr eingesetzt werden und deren Wirkung sich auf die Haut beschränkt (§1 Abs 3 Z8 AMG) auch ohne Zulassung zu vermarkten, wenn eine entsprechende Meldung (§11b AMG) erfolgte.

Diese Meldung musste umfassen:
a) Muster des Produktes und der vorgesehenen Handelspackung,
b) Angaben über die Zusammensetzung des Produktes nach Art und Menge der verwendeten Bestandteile,
c) Angaben über Prüfungen zur lokalen Verträglichkeit,
d) Angaben über Prüfungen auf sensibilisierende Eigenschaften,
e) Angaben über Prüfungen der Resorption durch die gesunde Haut und
f) bei Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen zur Anwendung an Tieren, aus denen Arzneimittel oder Lebensmittel gewonnen werden, den Nachweis, daß keine Rückstände zu erwarten sind.

Es ist ganz klar, dass diese Anforderungen von den bekannten Varroa-Bekämpfungsmitteln nicht erfüllt werden, da sie nie rein prophylaktisch wirken und ihre Wirkung nicht auf die Haut beschränkt ist sondern auch systemischer Natur ist (selbst wenn man einmal annimmt, den Chitinpanzer mit der Haut gleichsetzen zu können).

In guter österreichischer Manier wurden dennoch Meldungen für eine Reihe Varroa-Bekämpfungsmittel nach diesem §11b-Verfahren akzeptiert (THYMOVAR, ApilifeVAR, APIGUARD, APILAC, APIOXAL, BIENENWOHL, VARROX, EMK und „GTM“-Verdampfer, UNIVERSAL-, NASSENHEIDER-, BURMEISTER-, APIDEA-Verdunster, KRÄMERPLATTE jeweils mit AS-Konzentration gem. Meldung in Arzneibuchqualität).

3) die Möglichkeit dieser vereinfachten Meldung gibt es seit 5 Jahren nicht mehr. D.h. alles was neu auf den Markt kommt, wirkt entweder nicht oder es ist ein Arzneimittel und bedarf einer vollständigen Zulassung.

4) die häufig verwendete Bezeichnung von Varroa-Mitteln als "Pflegemittel" würde bedeuten, dass das Mittel zur Reinigung, Pflege, Vermittlung bestimmter Geruchseindrücke beim Tier, zur Beeinflussung des Aussehens oder zum Schutz der Haut dienen soll (§1 Abs 3 Z10 AMG) und das ist wohl nicht der Fall. Unter dem Titel "Bienenpflegemittel" ist das tobee ja auch im Bio-Betriebsmittelkatalog gelistet.

5) daraus schliessen wir: legale Varroa-Bekämpfung geht nur mit zugelassenen Arzneimitteln oder den nach altem AMG (§11b) gemeldeten Mitteln (solange die Übergangsregelung noch gilt). Alles andere ist rechtlich nicht gedeckt - unabhängig davon, ob der Wirkstoff grundsätzlich Bio-tauglich wäre.

Soviel zu den rechtlichen Rahmenbedingungen.

lg,

Sebastian
 
einstein schrieb:
Michael, da bin ich bei Dir, wer sie korrekt einsetzt, d.h. im konkreten Falle, es muß chemisch reine AS verwendet werden, Du weißt aber schon, was die kostet? Das 8-10 fache der normal käuflichen AS, und man kann sie nur über ein Rezept erwerben, welches dir ein Tierarzt ausstellen muß.
Denn Varroa ist als Seuche eingestuft und wenn Du eine Seuche behandeln willst, mußt das dem Tierarzt melden, der sperrt das Gebiet usw. aber das schrieb ich schon.
Leute, das Gesetz sagt genau wie es zu laufen hat, alle - mit Ausnahme toBee Anwender setzen sich drüber hinweg, wenn sie AS wie gehabt erfolgreich anwenden. Es ist paradox, aber leider so.
ToBee besteht aus Acetaten und Essigsäure, die ist aber per Definition schon zugelassen.
ES wurde deßhalb nie eingesetzt, weil die gesteuerte Verdunstung nicht gelang.
Das ist mein Vorteil, den ich nicht aus der Hand geben werde.

Gruß Einstein

Hallo Leute,

diese Wortglauberei nervt mit der Zeit ganz schön!
Reine AS, wie ich sie beispielsweise bei Schittenhelm erwerben kann, verwenden doch viele zur Varroabehandlung.Mit Erfolg!
Einstein meinte ja nur, meinem Erachten nach, daß diese aber nicht ad us. vet. ist!
Was ist jetzt mit "LEGAL" !!!

lg api
 
Hallo Bienenfreunde!

Bezüglich Legalität, weil einige so auf ToBee herumhacken.

Mir wurde beigebracht AS nur im Herbst zu verwenden, wegen möglicher Rückstände im Honig.
Schön und gut, bin damit bis jetzt auch sehr gut ausgekommen, ohne Zwischenbehandlung in der Trachtzeit. Varroa gibt es ja nicht erst seit gestern.
Die diversen Behandlungsmethoden wurden und werden "zerredet"!
Wer bis dato Totalausfälle zu beklagen hat sollte seine Art der Behandlung gründlich überdenken, da muß dann so einiges nicht stimmen.
Bei ToBee wird wenigstens ein angemessener Zeitraum von Behandlung und Honigraumfreigabe angegeben.

Bitte lest Euch folgenden Link genau durch und sagt mir danach wie dehnbar Ihr den Begriff LEGALITÄT beurteilt!
http://www.imkerfreund.de/sro.php?redid=42463

liebe Grüße apiarius Biene13
 
Danke für diese interessante Information, Sebastian!

Liebe Grüße,

Hannes
 
Supernova schrieb:
Schwarzwälder Kirschtorte macht man mit:

Kuvertüre (Zartbitter), Butter, Eier, Zucker, Mehl, Speisestärke, Backpulver, Kirschen, Kirschsaft, Kirschwasser, Sahne, Vanillezucker, Raspel- oder Borkenschokolade, Kirschen (kandiert)

Wer kann anhand dieser Angaben eine Torte auf Anhieb backen? Es sind die Inhaltsstoffe der Torte!

Also, ich würde mal sagen , daß ein gelernter Konditor in jedem Fall genau weiß , wie er die Inahltsstoffe miteinander verrühren muß, um zur besagten Torte zu kommen. Ich kann es nicht, weil ich keine Mehlspeisen backe.

Aber genauso würde ein gelernter Chemiker mit den Inahltsstoffen von Tobee, vielleicht ein wenig herumexperimetieren, aber dann in jedem Fall ein Resultat herausbekommen.

Grüße
Ulrike
 
Ihr habt mich überzeugt!
Ich werde keine Tücher verschenken!!
Aus Schluß pasta!
Gruß Einstein
 
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