Zitat Seebauer: „Außerdem hatten wir einen Ganner Imker oder so ähnlich im Forum,
der von Problemen wegen Wachs geklagt hat, aber kein Recht bekam“
Antwort Drohn:
„Bitte erzähle keine Fake-News! Das macht mich stinkig und Dich unglaubwürdig.
Weder Strafprozess noch Zivilprozess sind beendet.
Beim Strafprozess ging die beschuldigte Partei in Berufung und im Zivilprozess ist das Gericht noch in der Phase der Bestimmung eines Gutachters.
Ich gehe davon aus, dass diese Prozesse Musterprozesse für andere Wachsumarbeiter, den DIB und für den Gesetzgeber sein werden.
Der Drohn
P.S.: es gibt keine professionelle Wachsstraße die Kleinstmengen von 5 Kg verarbeiten kann. Die Schmelzkessel fassen mindestens 50kg Wachs (die sehr kleinen) unter dem Kessel ist ein Sumpf der ist schon größer als 5kg. Wenn einer Euch erklärt dass er schon 5 Kg von eurem Wachs umarbeitet, dann versteht er unter „Umarbeitung“ was anderes wie Ihr“
Des weitern behauptet ein anderer User namens Hochfeld dass das Wachs für Imker durch Kontrollen oder einem QS zu teuer wird für den Imker. Auch dieses Antwort vom Drohn möchte ich hier weiterleiten:
„Auch das ist Angstmacherei mit den Analysen beim Einkauf für den Zwischenhändler.
Das Problem wäre einfach zu lösen.
Kannst Dich noch erinnern wie das war mit den Milchhäuschen oder den Milchlkw´s?
Da musste jeder unterschreiben dass er nur saubere gute Milch abliefert. Der Fahrer des Milchautos zog bei jedem Lieferanten eine Probe und die wurde versiegelt und aufbewahrt. Dann wurde der ganze Tank, also die Mischung von allen Höfen in der Molkerei untersucht. War die Tankladung sauber, wurde die weiterverarbeitet. Wenn die Ladung nicht sauber war, dann wurde jede einzelne Probe untersucht und die oder der Verunreiniger musste dann den Schaden der ganzen Tankfüllung begleichen.
Der Milchproduzent hatte dann hoffentlich eine deckende Betriebshaftpflicht.
Auf dem Wachsgipfel in Celle wurde dieses Prozedere den Wachsumarbeitern und anwesenden zukünftigen DIB-QS-Managern vorgestellt und als nicht praktikable, noch nicht mal diskutiert.
Einzelne Händler nahmen den Vorschlag dankend an und haben dieses annähernd System in Ihren Betrieb eingeführt.
Solange, dass es erlaubt ist vom DIB technisches „Bienenwachs“ zur Herstellung und Lagerung von Lebensmittel zu verwenden, solange wird der DIB es schwer haben sein Label „echter Deutscher Bienenhonig“ mit reinem Gewissen zu vermarkten.
Der einzigste Verband der auf den dritten Wachsskandal in neuerer Geschichte reagiert hat und eine Wachsverordnung und Definition in seine Richtlinien aufgenommen hat ist bisher Naturland. Weder Bioland noch Demeter prüfen bisher ob Wachs überhaupt Wachs ist. Das wäre das gleiche wenn ich Humus an die Uni schicke und auf Inhaltsstoffe überprüfen lasse und man mir sagt alles unter den Grenzwerten, alles Bestens. Es wird aber nicht überprüft ob es Kunsterde war.“
Der Drohn